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Nationaler Pass

D00000003 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Es handelt sich um einen Pass der nicht deutsch ist.

Handlungsgrundlage


  • § 3 AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nationaler Pass (außer deutscher Reisepass)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden