Nationaler Pass
D00000003• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Es handelt sich um einen Pass der nicht deutsch ist.
Handlungsgrundlage
- § 3 AufenthG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).
Stichwörter
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Versionshinweis
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