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Anordnung Beibringung Gutachten Fahrerlaubnis Sachverständiger Eignungszweifel (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)

D00000373 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung der Zweifel die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr durch den Bewerber anordnen.

Handlungsgrundlage


  • § 11 (4) FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anordnung Beibringung Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 (4) FeV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden