Anordnung Beibringung Gutachten Fahrerlaubnis Sachverständiger Eignungszweifel (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)
D00000373• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung der Zweifel die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr durch den Bewerber anordnen.
Handlungsgrundlage
- § 11 (4) FeV
Formularangaben
Anordnung Beibringung Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 (4) FeV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden