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Nachweis Verlust, Diebstahl, Beschädigung Fahrerqualifizierungsnachweis

D00000419 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines vorhandenen Fahrerqualifizierungsnachweises beantragt, sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen: 1. bei Verlust des Fahrerqualifizierungsnachweises eine schriftliche Erklärung über den Verlust, 2. bei Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises der Nachweis einer Anzeige, 3. bei Beschädigung des Fahrerqualifizierungsnachweises der zu erneuernde Fahrerqualifizierungsnachweis.

Handlungsgrundlage


  • § 9 (2) i.V.m. § 8 (3) Nr. 1 - 4 BKrFQV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)

Hilfetext

nach § 9 (2) i.V.m. § 8 (3) Nr. 1 - 4 BKrFQV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden