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Negativerklärung Feststellung der Gleichwertigkeit

D00000518 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Soweit für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich, leitet die zuständige Ausländerbehörde das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein. Für die Durchführung diese Verfahrens ist eine von der Fachkraft unterzeichnete Erklärung in deutscher Sprache, dass bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, nötig.

Handlungsgrundlage


  • § 81a AufenthG (Beschleunigte Fachkräfteverfahren)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Negativerklärung zur Feststellung der Gleichwertigkeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden