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Nachweis zur Namensänderung

D00000519 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Soweit für das Beschleunigte Fachkräfteverfahren erforderlich, leitet die zuständige Ausländerbehörde das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation oder zur Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ein. Für die Durchführung diese Verfahrens ist gffs. ein Nachweis zur Namensänderung in Originalsprache und in deutscher Übersetzung als Kopie nötig, falls der Name lt. Pass vom Namen auf dem Ausbildungsnachweis abweicht

Handlungsgrundlage


  • § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis zur Namensänderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden