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Rechtsmittelfähiger Bescheid (Berufsqualifikationen)

D00000543 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Stellt die Behörde hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation wesentliche Unterschiede fest, erteilt sie der antragstellenden Person einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Handlungsgrundlage


  • § 43 Abs. 4 PflAPrV (Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Rechtsmittelfähiger Bescheid (PflAprV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden