Rechtsmittelfähiger Bescheid (Berufsqualifikationen)
D00000543• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Stellt die Behörde hinsichtlich der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation wesentliche Unterschiede fest, erteilt sie der antragstellenden Person einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Handlungsgrundlage
- § 43 Abs. 4 PflAPrV (Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden