Kontaktdaten des Ausländers, des Arbeitgebers und der Behörde
D00000545• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden die Kontaktdaten des Ausländers, des Arbeitgebers und der Behörde benötigt
Handlungsgrundlage
- § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden