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Kontaktdaten des Ausländers, des Arbeitgebers und der Behörde

D00000545 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens werden die Kontaktdaten des Ausländers, des Arbeitgebers und der Behörde benötigt

Handlungsgrundlage


  • § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Kontaktdaten des Ausländers, des Arbeitgebers und der Behörde

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden