Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
D03000025• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen, benötigen ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke enthält ein bundeseinheitliches Hologramm. Auf die Wertmarke werden eingetragen das Jahr und der Monat, von dem an die Wertmarke gültig ist, sowie das Jahr und der Monat, in dem ihre Gültigkeit abläuft. Das Beiblatt mit der Wertmarke wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Handlungsgrundlage
- § 228 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (bei Beiblatt ohne Wertmarke für Kfz-Steuervergünstigung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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