Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses
D03000129• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 6 Satz 3 Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), ggf. Art. 1 Abs. 1 des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung (IALB) v. 10. Februar 1937(BGBl. 1938 II S. 199).
Formularangaben
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Versionshinweis
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