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Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses

D03000129 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Abs. 6 Satz 3 Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), ggf. Art. 1 Abs. 1 des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung (IALB) v. 10. Februar 1937(BGBl. 1938 II S. 199).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden