Nichtbetroffenheit Bescheinigung
D03000297• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Liegt auf einem Grundstück ein örtlich begrenztes Recht (zum Beispiel Wegerecht) und wird dieses Grundstück geteilt, so kann bescheinigt werden, dass dieses Recht nur noch auf bestimmten Teilflächen liegt, während andere Grundstücksflächen nicht belastet sind.
Handlungsgrundlage
- § 1026 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); §§ 1, 6, 7 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende(n) LeiKa-ID(s) erstellt: Nichtbetroffenheitsbescheinigung beantragen (LeiKa beantragt).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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