Grundstücksteilung Genehmigung
D05000072• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.
Handlungsgrundlage
- § 7 Landesbauordnung 2018
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden