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Grundstücksteilung Genehmigung

D05000072 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Landesbauordnung 2018

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Grundstücksteilung Genehmigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden