Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung SGB II
D05000430• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
99007029017000 Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung: Wer Bürgergeld bezieht und aus persönlichen Gründen Schwierigkeiten hat, eine Arbeit zu finden, kann beim zuständigen Jobcenter unterstützende kommunale Eingliederungsleistungen beantragen. Das Jobcenter bietet Unterstützung bei der Vermittlung von Schuldnerberatung, psychosozialer Betreuung, Suchtberatung sowie bei der Betreuung minderjähriger Kinder, Kinder mit Behinderung oder der häuslichen Pflege von Angehörigen. Voraussetzung ist der Bezug von Bürgergeld, der Bedarf an einer der genannten Leistungen und deren Erforderlichkeit für die Eingliederung in Arbeit. Die Antragstellung muss vor der Entstehung der Kosten erfolgen und ist kostenlos. Die Kostenübernahme wird nach Absprache mit dem Jobcenter geprüft, die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Handlungsgrundlage
- § 16a SGB II
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden