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Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung SGB II

D05000430 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99007029017000 Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung: Wer Bürgergeld bezieht und aus persönlichen Gründen Schwierigkeiten hat, eine Arbeit zu finden, kann beim zuständigen Jobcenter unterstützende kommunale Eingliederungsleistungen beantragen. Das Jobcenter bietet Unterstützung bei der Vermittlung von Schuldnerberatung, psychosozialer Betreuung, Suchtberatung sowie bei der Betreuung minderjähriger Kinder, Kinder mit Behinderung oder der häuslichen Pflege von Angehörigen. Voraussetzung ist der Bezug von Bürgergeld, der Bedarf an einer der genannten Leistungen und deren Erforderlichkeit für die Eingliederung in Arbeit. Die Antragstellung muss vor der Entstehung der Kosten erfolgen und ist kostenlos. Die Kostenübernahme wird nach Absprache mit dem Jobcenter geprüft, die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Handlungsgrundlage


  • § 16a SGB II

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Kommunale Eingliederungsleistungen Bewilligung SGB II

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden