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Antrag auf Spielersperre Aufhebung

D06000043 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen mit einigen Ausnahmen nach §8 Abs.2 GlüStV nicht teilnehmen. Eine Aufhebung der Sperre ist ausschließlich auf Antrag der gesperrten Person möglich. Wird kein Antrag nach gestellt, endet die Sperre nicht. Der Antrag auf Aufhebung der Sperre ist bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde zu stellen.

Handlungsgrundlage


  • §8b GlüStV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Spielersperre Aufhebung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3