Antrag auf Spielersperre Aufhebung
D06000043• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen mit einigen Ausnahmen nach §8 Abs.2 GlüStV nicht teilnehmen. Eine Aufhebung der Sperre ist ausschließlich auf Antrag der gesperrten Person möglich. Wird kein Antrag nach gestellt, endet die Sperre nicht. Der Antrag auf Aufhebung der Sperre ist bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde zu stellen.
Handlungsgrundlage
- §8b GlüStV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3