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Messprogramm geringer Werte

D13000335 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Das Messprogramm und der Nachweis der Einhaltung des Wertes müssen gemäß den Festlegungen im Bescheid durchgeführt werden. Die Proben sind im Erklärungszeitraum verteilt an unterschiedlichen Wochentagen zu unterschiedlichen Tageszeiten zu entnehmen. Die Messungen sind mindestens wöchentlich und höchstens täglich durchzuführen.

Handlungsgrundlage


  • § 4 Abs. 5 AbwAG (Abwasserabgabengesetz); § 2 Abs. 3 AbwAG M-V (Abwasserabgabengesetz M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Messprogramm geringer Werte

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe