Messbericht Verbrennung und Mitverbrennung Anfällen Messung
D16000206• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Anlage zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen betreiben, müssen Messungen der Emissionen oder der Verbrennungsbedingungen vorgenommen werden. Es gibt Einzelmessungen sowie kontinuierliche Messungen, die vorgenommen werden müssen.
Handlungsgrundlage
- §§ 15, 18, 19 Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV); § 2 Abs. 2 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels (Thüringer Immissionsschutz Zuständigkeitsverordnung (ThürImZVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug zu folgenden LeiKas erstellt: Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen Messung (99063037267000).
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