Meldung Wasserentnahme nach Rohwassereigenkontrollverordnung Entgegennahme
D16000515• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Ergebnisse der Messungen und die entsprechende Dokumentation müssen von den Gewässernutzern für jedes Kalenderjahr bis spätestens zum 31. März des folgenden Jahres elektronisch erstellt und an das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übermittelt werden. Dies gilt erstmals bis zum 31. März 2024. Die Regelungen in § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 sind entsprechend anwendbar.
Handlungsgrundlage
- § 9 Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung
Formularangaben
Bericht zu Wasserentnahmen gemäß Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung(sonstige Gewässerbenutzer)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Meldung zu Wasserentnahme gemäß Rohwasssereigenkontrollverordnung Entgegennahme (99129093261000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden