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Meldung Wasserentnahme nach Rohwassereigenkontrollverordnung Entgegennahme

D16000515 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Ergebnisse der Messungen und die entsprechende Dokumentation müssen von den Gewässernutzern für jedes Kalenderjahr bis spätestens zum 31. März des folgenden Jahres elektronisch erstellt und an das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz übermittelt werden. Dies gilt erstmals bis zum 31. März 2024. Die Regelungen in § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 sind entsprechend anwendbar.

Handlungsgrundlage


  • § 9 Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bericht zu Wasserentnahmen gemäß Thüringer Rohwassereigenkontrollverordnung(sonstige Gewässerbenutzer)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Meldung zu Wasserentnahme gemäß Rohwasssereigenkontrollverordnung Entgegennahme (99129093261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden