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Fischereiabgabe Zahlung

D17000253 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe online oder vor Ort bezahlen.

Handlungsgrundlage


  • § 9 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)

Gültig ab

19.01.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fischereiabgabe Zahlung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


2023-12-12