Fischereiabgabe Zahlung
D17000253• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe online oder vor Ort bezahlen.
Handlungsgrundlage
- § 9 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
2023-12-12