Leumundszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung
F00001777• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Leumundszeugnis / Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde.
Handlungsgrundlage
- § 3 Abs. 6 BÄO
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie das Leumundszeugnis / die Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde, ein.
Dies kann eine eidesstattliche oder feierliche Erklärung sein, oder eine Bestätigung einer eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung. Der Nachweis darf nicht älter als drei Monate sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden