Aufenthalt in Deutschland
F00003055• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 38 (1) Nr. 1 AufenthG
Formularangaben
Eingabe: Weisen Sie nach, dass sich der Lebensmittelpunkt vor Verlust der Staatsangehörigkeit für fünf Jahre in Deutschland befunden hat. Ein Nachweis kann zum Beispiel eine Meldebescheinigung, ein Mietvertrag oder ein Arbeitsvertrag sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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