Körperbehindert
F03000975• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Ich bin körperbehindert und beantrage, mir wegen dieser Behinderung die in der Anlage zu diesem Antrag dargestellten und meiner Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten zu gewähren. – Hinweis: Erleichterungen i.S. des § 18 Abs. 3 DVStB können grundsätzlich nur Personen gewährt werden, die dauerhaft körperbehindert sind. Vorübergehende Krankheit oder akute Verletzungen sind keine berücksichtigungsfähige Behinderungen i.S. des § 18 Abs. 3 DVStB. Über Art und Umfang der Erleichterung entscheidet die für die Zulassung zur Prüfung zuständige Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall. Die Art und die prüfungsrelevanten Auswirkungen der Körperbehinderung sind mittels einer amtsärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, die auf eigene Kosten zu beschaffen ist. Schreibverlängerungen von mehr als einer Stunde kommen im Regelfall nicht in Betracht.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden