Erklärung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates
F03003035• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- keine Angabe
Formularangaben
Erklärung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates, dass die Gesellschaft in dem Staat, in dem sie ihren Sitz hat, befugt ist, eine Bezeichnung nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz1 NArchtG in ihrem Namen oder der Firma zu führen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden