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Geburtsname und Vorname des Vaters

F03006169 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Geburtsname entspricht dem Familiennamen einer natürlichen Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. vor dem Eingehen der ersten Lebenspartnerschaft.

Handlungsgrundlage


  • § 5 (2) Nr. 1 PAuswG vom 21.6.2019; Anhang 3 Abschnitt 1 PAuswV vom 28.9.2017; Tabelle 9 BSI TR-03123 Version 1.5.1; XOEV.Kernkomponente.NameNatuerlichePerson.geburtsname vom 31.01.2020

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Geburtsname und Vorname des Vaters

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


Laut BSI TR-03123 soll Geburtsname ≤ 75 Zeichen betragen. Die Gesamtlänge für Familienname, Titel und Geburtsname soll nicht mehr als 120 Zeichen betragen. Laut PAuswV soll Name (Familienname und Geburtsname) nicht mehr als 2*26 = 52 Zeichen bzw. 3*40 = 120 Zeichen betragen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden