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Auswahl gesetzlicher Sozialversicherungszweig (SvT)

F03011021 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VGA), §§ 87-89 und §§ 90, 90a, 98 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auswahl gesetzlicher Sozialversicherungszweig

Hilfetext

Eingabe: Wählen Sie aus, über welchen gesetzlichen Sozialversicherungszweig Sie / die Beschwerte oder der Beschwerte sich beschweren möchte/n.
Ausgabe: Dieses Feld enthält den gesetzlichen Sozialversicherungszweig.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden