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Diagnostizierende Stelle

F03011338 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Art der diagnostizierende Stelle: Hausarzt / Hausärztin; Krankenhaus / Klinik; Rehabilitationsmaßnahme; Facharzt / Fachärztin; Sonstige Stelle

Handlungsgrundlage


  • § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X); § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Art der diagnostizierende Stelle

Hilfetext

Eingabe: Wählen Sie die zutreffende behandelnden Stelle aus, welche für die Erstellung der medizinischen Unterlagen zuständig ist.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Verwendete Codeliste: Behandelnde Stelle 2020-11-19

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden