Diagnostizierende Stelle
F03011338• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Art der diagnostizierende Stelle: Hausarzt / Hausärztin; Krankenhaus / Klinik; Rehabilitationsmaßnahme; Facharzt / Fachärztin; Sonstige Stelle
Handlungsgrundlage
- § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X); § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII)
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie die zutreffende behandelnden Stelle aus, welche für die Erstellung der medizinischen Unterlagen zuständig ist.
Technische Beschreibung
Verwendete Codeliste: Behandelnde Stelle 2020-11-19
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden