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Name der behandelnden / bestätigenden Stelle

F03011339 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X); § 2 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB IX/XII)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Name der diagnostizierenden Stelle

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie hier den Namen der diagnostizierende Stelle an (z.B. Name der medizinische Einrichtung).
Ausgabe: Hier wird der Namen der diagnostizierende Stelle angegeben.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden