Nachfrage der Verpflichtung zur Kostenübernahme (Bestattungskostenhilfe)
F03011402• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 74 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII); §§ 1968 und 1615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formularangaben
Eingabe: Ich bestätige, dass ich/die betroffene Person zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet bin/ist.
Ausgabe: In diesem Feld wird bestätigt, dass die antragstellende/betroffene Person zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist.
Ausgabe: In diesem Feld wird bestätigt, dass die antragstellende/betroffene Person zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet ist.
Eingabe: Zu den (potenziell) Verpflichteten gehören Erben, Unterhaltsverpflichtete und Familienangehörige.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden