Art des Einkommens (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts)
F03011865• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §19 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Siebtes Kapitel SGB XII), § 85 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie zunächst an, um welche Art von Einkunft es sich handelt. Dazu zählen neben dem beruflichen Einkommen auch Renten oder sonstige staatliche Leistungen, wie Sozialhilfe oder Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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