Kontingentflüchtling
F03012260• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §23 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Formularangaben
Eingabe: Sind Sie / Ist die hilfesuchende Person ein Kontingentflüchtling?
Ausgabe: Kontingentflüchtling
Ausgabe: Kontingentflüchtling
Eingabe: Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge in Deutschland, die sich in einer bestimmten Anzahl in Deutschland niederlassen dürfen. Dabei handelt es sich um Flüchtlinge, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, auf der Grundlage von Visa oder einer Aufnahmeerklärung des Bundesinnenministeriums aufgenommen wurden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden