Abfrage Erhebliche Abweichung der Einkünfte des Vorvorjahres (Eingliederungshilfe)
F03012587• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §135 (2) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Weichen die Einkünfte des Vorvorjahres erheblich von den Einkünften des aktuellen Jahres ab?
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Information darüber, ob die Einkünfte des Vorvorjahres erheblich von den Einkünften des aktuellen Jahres abweichen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält die Information darüber, ob die Einkünfte des Vorvorjahres erheblich von den Einkünften des aktuellen Jahres abweichen.
Eingabe: Sofern die Einkünfte nicht erheblich zum aktuellen Jahr abweichen, sind im weiteren Verlauf die Einkünfte des Vorvorjahres anzugeben.
Weichen die Einkünfte des Vorvorjahres erheblich von den aktuellen Einkünften ab, sind im weiteren Verlauf die voraussichtlichen Jahreseinkünfte des laufenden Jahres zu ermitteln und anzugeben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden