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Beschäftigung (Begleitende Hilfe)

F03014203 Version 0.5 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 185 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX); § 26 Abs. 2 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Beschäftigung

Hilfetext

Eingabe: Sind Sie / ist die betroffene Person an einem Arbeitsplatz beschäftigt? Gemäß § 185 Abs. 2 SGB IX gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden