Name des Reiterhofes
F05000809• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Name des Reiterhofes, falls das Reitkennzeichens für einen Reiterhof beantragt werden soll.
Handlungsgrundlage
- §17 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG) vom 22.10.1986
Formularangaben
Technische Beschreibung
Name des Reiterhofes, falls das Reitkennzeichens für einen Reiterhof beantragt werden soll.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden