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Nachweis der Qualifikation zur Trichinenprobenentnahme

F05000843 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen müssen entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Handlungsgrundlage


  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV; Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Verordnung (EU) Nr. 2017/652 des europäischen Parlaments und des Rates; Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission; Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Qualifikation zur Trichinenprobenentnahme

Hilfetext

Eingabe: Laden Sie einen Nachweis Ihrer Qualifikation hoch, z. B. die Teilnahmebescheinigung an einer Schulung zur kundigen Person, Nachweis zur tierärztlichen Approbation etc.
Ausgabe: Nachweis der Qualifikation zur Trichinenprobenentnahme

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Um eine Trichinenprobe zu entnehmen müssen entsprechende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Einarbeitung der Änderungen aus EfA-Projekt