Antrag gem. § 23a Aufenthaltsgesetz an die Härtefallkommission
F05001662• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Antrag gem. § 23a Aufenthaltsgesetz an die Härtefallkommission
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Sie bitten mit dem Härtefallantrag gemäß § 23 a Aufenthaltsgesetz die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen, einen Härtefall festzustellen. Sie möchten, dass die Härtefallkommission des Landes Nordrhein-Westfalen die zuständige Ausländerbehörde ersucht, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden