Nachweise Sprachkenntnisse (mindestens B2)
F05002705• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- BQFG
Formularangaben
Haben Sie bereits einen Nachweis, der Ihre Sprachkenntnisse belegt? Laden Sie hier das Dokument als PDF-Datei (Scan oder Foto) hoch.
Die Bescheinigung über allgemeine Deutschkenntnisse erhalten Sie von einem Sprachinstitut (z. B. das Goethe-Institut).
Ihr Nachweis wurde nicht in deutscher Sprache ausgestellt? Dann laden Sie zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung als PDF-Datei (Scan oder Foto) hoch.
Wichtig: Sie können diesen Nachweis auch später per Post oder persönlich einreichen. Für den ersten Schritt des Verfahrens wird er nicht benötigt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden