Hinweis Gebühren Betriebsfortführung
F05002893• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- AVerwGebO
Formularangaben
Gemäß Tarifstelle 12.11.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 bis 1.000 EUR für die Entscheidung über die Gestattung der Fortführung des Betriebes durch eine Stellvertretung.
Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden