Anlagen LuftVO
F05004153• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 19 LuftVO
Formularangaben
Eingabe: Falls bei Ihrem Anliegen die Zustimmung der deutschen Flugsicherung notwendig ist und diese bereits vorliegt, laden Sie das Dokument an dieser Stelle hoch.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden