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Anlagen LuftVO

F05004153 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 19 LuftVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zustimmung der deutschen Flugsicherung

Hilfetext

Eingabe: Falls bei Ihrem Anliegen die Zustimmung der deutschen Flugsicherung notwendig ist und diese bereits vorliegt, laden Sie das Dokument an dieser Stelle hoch.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden