ggf. Studiennachweise (amtlich beglaubigte Kopie)
F05004923• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG);Schulgesetz für das Land NRW (Schulgesetz NRW – SchulG);Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GLVO);Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfungsordnung Hochschule – PO-FeP-Hochschule)
Formularangaben
Eingabe: ggf. Studiennachweise (amtlich beglaubigte Kopie)
Ausgabe: ggf. Studiennachweise (amtlich beglaubigte Kopie )
Ausgabe: ggf. Studiennachweise (amtlich beglaubigte Kopie )
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden