Medium von Wildursprungsscheine und Wildmarken
F05006522• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die zuständige Behörde kann gestatten, dass anstatt eines Wildursprungsscheins in Papierform eine digitale Kopie auf einem Speichermedium beigefügt oder elektronisch übermittelt wird. Sie kann darüber hinaus die Verwendung digitaler Wildmarken gestatten. Die digitale Wildmarke muss auf einem Träger aufgebracht sein, der mit einer Plombe zur Anbringung der Wildmarke am Wildkörper versehen ist. Die eindeutige Zuordnung einer Wildmarke nach Absatz 1 Nummer 2 zu einem Wildursprungsschein muss, unabhängig von einer Lesbarkeit durch Maschinen, in durch Menschen optisch lesbarer Form erfolgen.
Handlungsgrundlage
- Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV § 4a
Formularangaben
Eingabe: Möchten Sie die Wildursprungsscheine und Wildmarken in analoger oder digitaler Form erhalten?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden