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Medium von Wildursprungsscheine und Wildmarken

F05006522 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Die zuständige Behörde kann gestatten, dass anstatt eines Wildursprungsscheins in Papierform eine digitale Kopie auf einem Speichermedium beigefügt oder elektronisch übermittelt wird. Sie kann darüber hinaus die Verwendung digitaler Wildmarken gestatten. Die digitale Wildmarke muss auf einem Träger aufgebracht sein, der mit einer Plombe zur Anbringung der Wildmarke am Wildkörper versehen ist. Die eindeutige Zuordnung einer Wildmarke nach Absatz 1 Nummer 2 zu einem Wildursprungsschein muss, unabhängig von einer Lesbarkeit durch Maschinen, in durch Menschen optisch lesbarer Form erfolgen.

Handlungsgrundlage


  • Tier-LMHV; Tierische Lebensmittel Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV § 4a

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Medium von Wildursprungsscheine und Wildmarken

Hilfetext

Eingabe: Möchten Sie die Wildursprungsscheine und Wildmarken in analoger oder digitaler Form erhalten?

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden