Leitungsfreiheit (Überprüfung)
F05006688• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Fügen Sie Ihre Erklärung zur Leitungsfreiheit bei.
Vor jeder Untersuchung mit Erdeingriffen sind vorhandene Leitungen im Gelände zu kennzeichnen und eventuell mittels Querschächten und Suchschlitzen freizulegen.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Dokumente zur Leitungsfreiheit.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden