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Nachweis über die Vorbildung (Fahrlehrer)

F05006816 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.

Handlungsgrundlage


  • § 4 FahrlG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte laden Sie hier einen Nachweis über die Vorbildung hoch.
Ausgabe: Nachweis über die Vorbildung

Hilfetext

Eingabe: Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.
Ausgabe: Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.

Datentyp

file

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden