Nachweis über die Vorbildung (Fahrlehrer)
F05006816• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.
Handlungsgrundlage
- § 4 FahrlG
Formularangaben
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Ausgabe: Nachweis über die Vorbildung
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Eingabe: Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.
Ausgabe: Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
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Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden