Erklärung (Arnsberg)
F05007121• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Die zu räumende Fläche liegt außerhalb eines geplanten Bauvorhabens und steht auch nicht mit geplanten Infrastrukturmaßnahmen oder geplanten Nutzungsänderungen im Zusammenhang. Außerdem liegt durch potentielle Kampfmittel eine besondere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden