Berufsqualifikation Finanzanlagenvermittler:in Niederlassungsstaat
F05007214• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34f GewO § 34h GewO
Formularangaben
Eingabe: Ist für die Ausübung des Berufs als Finanzanlagenvermittler*in oder Honorar-Finanzanlagenberater*in in Ihrem Niederlassungsstaat eine Berufsqualifikation erforderlich?
Ausgabe: Angabe zur benötigten Berufsqualifikation im Niederlassungsstaat
Ausgabe: Angabe zur benötigten Berufsqualifikation im Niederlassungsstaat
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden