Fächerwahl für Ausbildung Vorbereitungsdienst Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
F05007682• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Als eines der beiden Fächer ist Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Geschichte, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Mathematik, Physik, Praktische Philosophie, oder Wirtschaft-Politik zu wählen. Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht untereinander kombiniert werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 8 OVP NRW; § 3 (2) LZV NRW
Formularangaben
Eingabe: Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt. Sie wird in einem Unterrichtsfach durchgeführt, sofern die Prüfung nach Satz 1 in Nordrhein-Westfalen in nur einem Unterrichtsfach abgelegt werden konnte. An die Stelle eines der beiden Fächer kann nach Wahl der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Fach einer Erweiterungsprüfung treten.
Als eines der beiden Fächer ist Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religionslehre, Geschichte, Informatik, Islamische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Mathematik, Physik, Praktische Philosophie, oder Wirtschaft-Politik zu wählen. Die Fächer Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Islamische Religionslehre können nicht untereinander kombiniert werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden