Erklärung für das Kalenderjahr
F05007741• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34c GewO
Formularangaben
Eingabe: Die Erlaubnis innehabende Person möchte einen Prüfungsbericht oder eine Negativerklärung für das oben genannte Kalenderjahr einreichen. Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres übermittelt worden sein.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden