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Negativerklärung für das Kalenderjahr

F05007745 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34c GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Negativerklärung für das Kalenderjahr

Hilfetext

Eingabe: Die Negativerklärung ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden