Negativerklärung für das Kalenderjahr
F05007745• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34c GewO
Formularangaben
Eingabe: Die Negativerklärung ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden