Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern
F05008147• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 44 ff. IfSG, § 4-7 BioStoffV
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Sofern notwendig und/oder vorhanden, laden Sie hier bitte eine § 44 IfSG Erlaubnis derjenigen Person, unter deren Aufsicht die Tätigkeit erfolgte, hoch.
Bitte laden Sie hier den Nachweis hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden