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Hinweis Antrag Honorar-Finanzanlagenberater

F05008158 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


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Handlungsgrundlage


  • § 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Antrag

Hilfetext

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Feldart

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Inhalt

Wenn Sie eine Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater*in nach § 34h Abs. 1 GewO aufnehmen möchten, sind Sie zum einen verpflichtet, die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater*in einzuholen. Zum anderen sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 34h Abs. 1 Satz 4 GewO i. V. m. §§ 34f Abs. 5, 11a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen. Der Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister kann gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Sofern Sie nach Erlaubniserteilung die Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater*in unverzüglich aufnehmen möchten, kreuzen Sie daher bitte beide Kästchen an. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne erfolgte Registrierung nicht tätig werden dürfen. Bei einer Erlaubniserteilung ohne Registrierung handelt es sich um eine sogenannte Schubladenerlaubnis. Durch die Eintragung im Vermittlerregister erhalten Sie eine Registrierungsnummer als Finanzanlagenvermittler*in. Diese Registrierungsnummer ist nicht mit einer eventuellen Registrierungsnummer als Versicherungsvermittler*in oder -berater*in oder als Immobiliardarlehensvermittler*in identisch. .

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden