Beispiel / Muster 1.7 (Verhalten im Gefahrfall)
F05009098• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 GefStoffV
Formularangaben
Eingabe: 1. Bei Ausfall der Atemluftzufuhr, bei erschwerter Atmung oder bei Abfall des Unterdrucks Schwarzbereich sofort verlassen. Beschädigte Abschottungen umgehend dem Aufsichtsführenden melden.
2. Bei sonstigen unplanmäßigen Ereignissen immer Aufsichtführenden verständigen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden