Abfrage von belastenden/begünstigenden Eintragungen Baulast
F05010228• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 85 BauO NRW 2018
Formularangaben
Eingabe: Wählen Sie hier bitte aus, ob eine Auskunft/Abschrift von belastenden und begünstigende Eintragungen erfolgen soll.
Neben Baulasten, die ein Grundstück belasten, kann es auch Baulasten geben, durch die das entsprechende Grundstück begünstigt wird. Diese Baulasten sind dann auf anderen Grundstücken „zu deren Lasten“ eingetragen.
Neben Baulasten, die ein Grundstück belasten, kann es auch Baulasten geben, durch die das entsprechende Grundstück begünstigt wird. Diese Baulasten sind dann auf anderen Grundstücken „zu deren Lasten“ eingetragen.
Das berechtigte Interesse auf Auskunft umfasst grundsätzlich auch diese begünstigenden Baulasten.
Teilweise ermöglichen die zuständigen Behörden im Rahmen der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis auch eine Auskunft zu begünstigen Baulasten eines Grundstücks. Bitte beachten Sie, dass dadurch eine höhere Gebühr anfallen kann.
Soweit die zuständige Behörde die Auskunft zu begünstigenden Baulasten ermöglicht, möchten Sie auch eine Auskunft zu Baulasten erhalten die das oder die angegebenen Grundstücke begünstigen?
Technische Beschreibung
Auswahl, ob die Auskunft/Abschrift für belastete und begünstigte Eintragungen erfolgen soll.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden