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Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss

F05010495 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); § 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz); Bekanntmachung von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Hinweis: Der Schulabschluss muss als beglaubigte Kopie an die zuständige Behörde geschickt werden. Ausländische Schulabschlüsse müssen entsprechend anerkannt worden sein.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden